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Dachverband INFAG-CH
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Konferenz der franziskanischen Gemeinschaften der deutschsprachigen Schweiz

Einleitung

Die interfranziskanische Arbeitsgemeinschaft  INFAG umfasst die verschiedenen Gemeinschaften der franziskanischen Familie im deutschsprachigen Raum Europas.

Die INFAG  wird aus der Region Deutschland/ Luxemburg, der Region Schweiz (INFAG-CH), der Region Österreich und der Region Südtirol gebildet.

Jede Region hat eine eigene Organisationsform, die ihrer Eigenart entspricht.

Die INFAG-CH organisiert sich als Konferenz der franziskanischen Gemeinschaften der deutsch-sprachigen Schweiz.

1  Mitgliedschaft

1.1   Zur INFAG-CH gehören alle selbständigen franziskanischen Gemeinschaften der deutschsprachigen Schweiz (Generalate, Provinzen, Regionen, selbständige Klöster, Säkularinstitute, Gemeinschaften des Apostolischen Lebens, OFS (Ordo Franciscanus Saecularis)

Gemeinschaften aus anderen Landesteilen können auf Wunsch Mitglieder werden.

1.2   Mitglieder der INFAG können franziskanisch orientierte Gruppierungen werden, sofern sie Satzungen und einen Vorstand haben. Die Aufnahme in die INFAG geschieht auf schriftlichen Antrag nach Prüfung durch den INFAG-Vorstand durch schriftlichen Bescheid an den Antragssteller.

1.3   Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt oder Ausschluss.

Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand mit Wirkung zu Beginn des nachfolgenden Geschäftsjahres.

Der Ausschluss wird bei Vorliegen eines wichtigen Grundes durch die

Generalversammlung beschlossen und durch den Vorstand verfügt.

2 Generalversammlung der INFAG-CH

Sie besteht  aus den zuständigen Oberinnen und Obern der Mitgliedgemeinschaften und deren gesetzlichen Vertreterinnen und Vertretern.

2.1   Die Konferenz versammelt sich einmal im Jahr, in der Regel im Herbst, zu geschwisterlicher  Begegnung, Beratung und Beschlussfassung. Sie genehmigt  die Abrechnung und legt den Mitgliederbeitrag fest.

2.2   Zu Beginn einer Amtsperiode wählt die Generalversammlung den Vorstand. Scheidet ein Vorstandsmitglied während einer  Amtsperiode aus, so wird an der nächsten Generalversammlung ein Ersatz gewählt. 

2.3   1Der Vorstand setzt sich zusammen aus einer Präsidentin oder einem Präsidenten und  5 weitern Vorstandsmitgliedern:

Je eine Vertretung aus OFS, eine aus den Brüdergemeinschaften, eine aus der Föderation, St. Klara, eine aus den grossen Gemeinschaften, (Ingenbohl, Baldegg, Menzingen, evtl. in Rotation) plus ein weiteres Mitglied aus der INFAG  Schweiz

2In den Vorstand wählbar sind Mitglieder einer General-, Provinz- oder Regionalleitung oder ein  Bruder oder eine Schwester, die von der jeweiligen Ordensleitung vorgeschlagen wird. Dadurch wird sie Mitglied der Konferenz.

3Die Präsidentin / der Präsident wird ins Amt gewählt.

Der übrige Vorstand konstituiert sich selber.

4 Die Amtsperiode von drei Jahren beginnt jeweils mit der Herbstversammlung.  (Wahlen sind ab 2012 alle 3 Jahre)             

5 Aufgabe des Präsidenten oder der Präsidentin ist  es, die Konferenz und den Vorstand einzuberufen und zu leiten.

3 Aufgaben

3.1    Die INFAG-CH setzt sich folgende Aufgaben zum Ziel:

Sie sucht nach Wegen, die franziskanische Spiritualität und Denkart untereinander zu fördern und in der Öffentlichkeit zur Sprache zu bringen.

3.2   Sie tauscht Erfahrungen und Informationen aus.

3.3   Sie ergreift und fördert Initiativen im Bereich der Ordensausbildung und in der Weiterbildung (Kurse, Exerzitien usw.).

3.4   Sie fördert die Solidarität untereinander, besonders in Zeiten der Not.

3.5   Sie pflegt Beziehungen auf nationaler und internationaler Ebene:

  • durch Mitarbeit im Vorstand der INFAG des deutschsprachigen Raumes Europa
  • durch Kontakt zu den franziskanischen Gruppierungen in den anderen Landesteilen
  • im Ermutigen zur Unterstützung von „Franciscans International“  (als Nichtregierungsorganisation der UNO).

3.5     Sie bildet Arbeitsgruppen mit ständigem oder befristetem Auftrag (Tauteam, GFS/FI u.a.).

4 Aufgabe des Vorstandes

4.1   im Kontakt mit der Konferenz die unter 3 angeführten Zielsetzungen konkreter zu  verwirklichen.

4.2  Ein Mitglied aus dem Vorstand der INFAG - CH wird für den Vorstand der Gesamtinfag bestimmt.

4.3     Ein Vorstandsmitglied als Kassier bzw. Kassierin zu wählen.

4.4   Anfallende Sekretariatsarbeiten werden durch das Sekretariat des

Präsidenten oder der Präsidentin erledigt. Ist das nicht möglich, helfen jene aus, die dazu im Stande sind.

4.5  Die Arbeit in der INFAG-CH ist unentgeltlich. Falls einzelne Gemeinschaften auf Entschädigung angewiesen sind, kümmert sich die Präsidentin oder der Präsident in diskreter Weise darum und lädt andere Gemeinschaften zur Mithilfe ein.                                              

5 Auflösung der INFAG

5.1   Die Auflösung der INFAG kann eine eigens zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung beschliessen. Die Einladung zu dieser Versammlung muss 3 Monate vor der Versammlung bekannt sein.

5.2   Die Auflösung des Vereins bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Stimmberechtigten.

5.3  Im Falle der Auflösung der INFAG oder bei Wegfall ihres Zweckes ist das Vermögen für soziale gemeinnützige, kirchliche Zwecke zu verwenden.

Genehmigt an der Generalversammlung der Verantwortlichen der franziskanischen Gemeinschaften der Schweiz.

Zug, Maria Opferung  17. Oktober 2011

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